Was tun wir?

Wofür diese neue Stiftung steht und was dann die Aufgaben der Stiftung sein werden?

Alles zu den Aufgaben der Tunnelblick Stiftung

Die Tunnelblick Stiftung soll die erste deutsche Stiftung werden, die Betroffene persönlich unterstützen wird, die an oder unter psychischen Krankheiten leiden, bzw. mit den Themen Depression, Mobbing, Burnout, Suizid, Angst, Trauma, PTBS, Stalking oder Häusliche Gewalt zu tun haben!

Mikel Marz hat umfangreiche Ausbildungen, sowie Weiterbildungen absolviert und arbeitet seit vielen Jahren mit Betroffenen, die an oder unter psychischen Krankheiten leiden. In seinen Büchern und seiner Öffentlichkeitsarbeit versucht er nicht nur  aufzuklären und zu helfen, sondern macht auch auf die Missstände aufmerksam, die Betroffene inzwischen auf sich nehmen müssen, bis sie adäquate Hilfe bekommen, denn Wartezeiten von 9 bis 18 Monaten für Kassenpatienten sind schlichtweg eine Zumutung für jeden Patienten, der in einer Krisenintervention sofortige Hilfe benötigt. Immer häufiger werden von Fachärzten die Kassenzulassungen abgegeben und somit nur noch Privatpatienten angenommen. Sein inständiger Wunsch mit dieser bundesweiten Stiftung ist es, Betroffenen in ihrer unmittelbaren Nähe eine kurzfristige und zeitnahe fachärztliche Betreuung zu sichern, sowie auch Opfern von Mobbing mit einer vorläufigen Rechtsprüfung Beistand zu leisten. 
Informationen zu seiner Person findet man auf der Homepage: mikelmarz.com

Stiftungszweck

Zweck dieser Stiftung soll es sein, Betroffenen die an oder unter psychischen Krankheiten leiden, die Wartezeiten erheblich zu verkürzen, um im Falle einer Krisenintervention eine schnelle, umgehende kompetente fachärztliche Betreuung sicher zu stellen. Weiter soll auch Betroffenen im Fall von Mobbing eine Möglichkeit gegeben werden, dass sie eine erste vorläufige Rechtsprüfung bekommen können, um ggf. einen Prozess sicher zu stellen.

Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:

• Direkte, zeitnahe Facharztvermittlung vor Ort, die den Betroffenen ggf. privat behandelt und die Kosten der Stiftung in Rechnung stellt.

• Direkte, zeitnahe Rechtsprüfung durch verschiedene Fachanwälte für Arbeitsrecht, die sich u. a. auf Mobbingfälle spezialisiert haben und eine erste Prüfung der Lage vornehmen.

• Spezielle Hilfen und Therapieangebote für Betroffene von Häuslicher Gewalt und Stalking

• Spezielle individuelle Familienunterstützung, sowie auch spezielle Hilfen in Einzelfällen

• Förderung und Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben wie etwa Tagungen, Diskussionen, Vorträgen, Seminaren etc. über psychische Krankheiten

• Unterstützung von Therapieplätzen, die den vorgenannten Aufgaben zum Wohle des Betroffenen dienen

• jegliche Unterstützung und Hilfe bei Menschen, die auf der Straße leben 

Die einzelnen Gremien und Mitglieder werden sich dann auch hierzu in regelmäßigen Abständen gesondert zusammensetzen und ggf. weitere wichtige Punkte noch mit aufnehmen.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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